wir helfen gern

Anderen Menschen zu helfen und in ihren jeweiligen Situationen zu unterstützen liegt uns am Herzen. Das beginnt nicht erst, wenn Sie sich für unsere Einrichtung entschieden haben sondern gerne schon zuvor.

Häufige Fragen

Fragen über Fragen? Hier gibt’s Antworten.

Wer sich mit der Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim beschäftigt, sieht sich mit vielen Fragestellungen konfrontiert. Auf die häufigsten gibt unsere folgende Liste Antwort. Dies soll aber keinesfalls ein persönliches Gespräch ersetzen. Im Gegenteil: Wir sind gerne persönlich für Sie da.

Wie schnell ist ein Heimplatz verfügbar?

Das kommt ganz darauf an, in welchem Bereich Sie einen Heimplatz suchen. Meist sind Wohnplätze in einem Doppelzimmer leichter verfügbar. Aber selbst, wenn Sie kurzfristig einen Heimplatz benötigen und ein Doppelzimmer mieten, können Sie Vereinbarungen für ein Einzelzimmer zum späteren Zeitpunkt treffen.

Muss ich die Kosten für einen Heimplatz selber bezahlen?

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten im Pflegeheim, wenn Sie eine Pflegestufe haben. Bei der Beantragung einer Pflegestufe sind wir Ihnen gern behilflich. Unter dem Punkt Kosten können Sie erlesen, wie hoch die Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten ist. Dort finden Sie auch eine kurze Erklärung zu den sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Für die Kosten in einem Wohnheim für seelisch behinderte Menschen, wie z.B. Haus Arche, tritt die Pflegekasse mit einem Betrag von ca. 500,- ein, sofern Sie eine Pflegestufe haben (egal welche).

 

Wenn Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen und Sie Sozialhilfe beantragen müssten, wird das Sozialamt prüfen, ob Ihre Familie sich an den Kosten beteiligen kann. Sie brauchen aber nicht zu befürchten, dass Ihre Familie zu viel Geld für Sie bezahlen muss, denn eine Kostenbeteiligung passiert überhaupt erst bei einer sehr guten Einkommens- und Vermögenssituation der engsten Angehörigen.


Es lohnt sich durchaus, auch frühzeitig einmal eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen und sich über Zahlungspflichten bei Heimpflegebedürftigkeit, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder auch Erbfragen zu informieren.

Wo kann ich mich informieren, welche Leistungen mir zustehen?

Das Seniorenservicebüro berät gern bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit älterer Menschen. Der Sozialdienst und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes sind behilflich mit Angeboten und Leistungen in verschiedenen Lebenslagen und bei Behinderung.

 

Das Sozialamt klärt Sie über Sozialhilfeleistungen und entsprechende Anträge auf, die Krankenkasse und Pflegekasse tun dies ebenfalls für ihre Leistungsbereiche. Sie können sich hier aber ergänzend bei den oben genannten Beratungsstellen informieren.

 

Im Rahmen unserer Leistungsangebote können wir Ihnen selbstverständlich eine ausführliche Beratung über die Behördengänge und sonstigen Erfordernisse anbieten.

Welche Um- und Abmeldungen bzw. Beantragungen sind zu beachten? Erhalte ich hierbei Hilfe?

Wenn Sie in unsere Einrichtung einziehen, wird dies in der Regel Ihr erster Wohnsitz. Insofern sind entsprechende An- und Abmeldungen zu vollziehen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich. Wir helfen Ihnen bei allen Beantragungen im Zusammenhang mit unseren Leistungen.

Was wohnen außer mir für Menschen in der Einrichtung?

Am besten besuchen Sie uns und andere in Frage kommende Einrichtungen. Bei Ihrem Rundgang durch die Einrichtung erleben Sie die unterschiedlichen Wohnbereiche und die Menschen, die dort wohnen. Sie sollten dahingehend auch Fragen stellen, denn natürlich wohnen ganz verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Problemen oder Erkrankungen in Einrichtungen.

Stimmt es, dass man in einem Pflegeheim nach einem Stundenplan lebt?

In einem Pflegeheim, wie in jeder Gemeinschaftseinrichtung, gibt es gängige Zeiten für die Frühstück, Mittagessen, Kaffeetrinken und Abendbrot. Es steht Ihnen aber frei, auch zu anderen Zeiten zu essen und sich die Mahlzeit einfach zurückstellen zu lassen. Das Mittagessen wird Ihnen dann natürlich noch einmal aufgewärmt.

 

Außerdem sind verschiedene Angebote, z.B. in unseren Häusern die Kreativwerkstätten, nur zu bestimmten Zeiten geöffnet. Entsprechend Ihren Vorstellungen zum Tagesablauf vereinbaren wir mit Ihnen ungefähre Zeiten des Weckens, des Duschens und Badens, der Versorgung von Wunden usw. Sie leben nicht nach einem Stundenplan, sondern in einem Rhythmus, der möglichst Ihren Gewohnheiten und Wünschen entspricht.

Werde ich in einem Heim nicht total unmündig, weil mir alles abgenommen wird?

Sie sind für sich selbst verantwortlich! Das ändert sich mit dem Einzug in eine Einrichtung nicht automatisch. Sie bestimmen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Sie Hilfestellung annehmen wollen. Die Einrichtung ist verpflichtet, bei Bedarf die volle Versorgung zu übernehmen. Die Einrichtungen haben allerdings einen Beratungsauftrag, d.h. sie müssen Sie im Rahmen ihrer Pflegefachlichkeit über gesundheitliche Risiken und Folgen Ihres Handelns aufklären. Wenn Sie zum Beispiel schon des Öfteren hingefallen sind, wird Ihnen die Einrichtung womöglich das Tragen von Hüftschutzhosen zur Vermeidung von Brüchen empfehlen und die Beratung auch dokumentieren. Sie selbst aber entscheiden, ob Sie die Hüftschutzhosen tragen möchten.

 

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht mündig behandelt werden, dann sprechen Sie dies sofort bei der entsprechenden Pflegekraft und im Wiederholungsfalle bei den Vorgesetzten an, d.h. bei der Wohnbereichsleitung Pflegedienstleitung oder Heimleitung.

 

Sofern Ihnen ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt wurde, wird dieser im Rahmen seines Aufgabengebietes durchaus Entscheidungen mit Ihnen treffen. Sofern er Entscheidungen für Sie trifft, muss er in Ihrem Interesse handeln. Allerdings wird er z.B. darauf achten, dass Sie nicht unnötig gesundheitlich gefährdet oder benachteiligt werden.

Können wir auch demenziell erkrankte Senioren aufnehmen?

Unsere Einrichtung verfügt über verschiedene Möglichkeiten, demenziell erkrankte Senioren zu begleiten. Für die Auswahl des Wohnorts kommt es darauf an, wie fortgeschritten die Erkrankung ist bzw. wie sich der demenziell erkrankte Mensch im Alltag verhält.

Hat das Haus eine eigene Küche?

Jedes unserer Häuser hat eine eigene Küche. Die Mittagsmahlzeit wird allerdings im Haus Concolor zubereitet und in die beiden anderen Pflegeeinrichtungen Haus Nobilis und Haus Alba gebracht.

 

In jedem Haus sind die Küchen voll ausgestattet. Für Feste und Feiern wird in dem jeweiligen Haus selbst gekocht.

 

Die Küchen sind in allen Pflegeeinrichtungen meist den ganzen Tag über besetzt und sorgen für Frühstück, Kaffeetrinken und Abendbrot sowie verschiedene Zwischenmahlzeiten. Individuelle Bedarfe können in jedem Haus schnell bedient werden.

 

Haus Arche kocht und backt immer selbst für sich.

Haben Sie einen Heimarzt?

Wir haben keinen Heimarzt, aber einen Arzt, mit dem wir enger kooperieren, und der Sie bei Bedarf als Patient auf jeden Fall annehmen wird. Sie können Ihren Hausarzt natürlich behalten, sofern er Sie (z.B. von der Entfernung her) weiter betreuen kann. Außerdem steht es Ihnen natürlich frei, sich den Hausarzt Ihrer Wahl zu nehmen. Wir selbst werden von einem Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie beraten, um Sie in diesem Bereich gut begleiten zu können. Zu diesem Konsiliararzt können auch Sie auf Wunsch Kontakt haben.

Kann man eigene Möbel mitbringen?

Selbstverständlich können Sie eigene Möbel mitbringen. Wenn Sie es möchten, räumen wir den Wohnplatz komplett leer, nehmen aber auch vereinzelt Möbelstücke heraus, die Sie nicht haben möchten.

Sie können später auch wieder eine Möblierung durch uns veranlassen.

Kann man am öffentlichen Leben teilnehmen?

Sie können natürlich an allen Angeboten der Gemeinde und auch weiter entfernt teilnehmen, sofern Sie dies wünschen und bezahlen können. Wir bieten gelegentlich den Besuch von Veranstaltungen an, wie z.B. Karneval, Kino, Theater, Weihnachtsmarkt usw.

Kaffeetrinken im Ort, Einkäufe, Kirchenbesuche usw. organisieren wir nach Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen.

Darf ich das Heim für längere Zeit verlassen?

Sie können das Heim jederzeit verlassen. Wie es aber in fast jedem zu Hause üblich ist, bitten wir darum, dass Sie uns über Ihre Abwesenheiten kurz Bescheid geben, damit wir uns keine Sorgen um Sie machen.

Kann ich innerhalb der Einrichtung ein Haustier halten?

Sie können in Absprache mit uns unter bestimmten Voraussetzungen ein Haustier mitbringen. Es sollte nicht zu groß und zahm sein. Sofern es Tiere sind, auf die Menschen häufig allergisch reagieren, müsste geprüft werden, ob in dem Wohnbereich Allergien auftreten könnten. Außerdem müssten die Bewohner des Wohnbereichs um Zustimmung gebeten werden, sofern das Tier sich auch im Gemeinschaftsbereich aufhalten würde.

Auch sollte die Versorgung des Tieres geklärt sein, insbesondere, falls Sie sich selbst nicht mehr um das Tier kümmern könnten.

Gibt es feste Besuchszeiten?

Es gibt keine festen Besuchszeiten. Sollte ein Besuch bis in die Abend- und Nachtstunden gehen, bitten wir um kurze Mitteilung, damit wir zu später Stunde nicht von „fremden Personen“ überrascht werden.